Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salpeterverwaltung

Salpeterverwaltung

, f.

Verwaltung des Salpeterwesens 
  • wann ein lehr-jung außgelernet ... solle derselbe, fuͤr den keller zu Urach ... oder jemand anderm, deme jedesmahlen die salpeter-verwaltung gnaͤdigst anbefohlen seyn wird, gebracht ... werden
    1665 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 468
  • ehmals waren die herrschaftlichen salpeter-verwaltungen laut der salpeter-ordnungen ... im besiz des salpeter-monopols
    1815 WirtRealIndex III 546
unter Ausschluss der Schreibform(en):