Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salpeterwerk

Salpeterwerk

, n.


I wie Salpeterwesen 
  • [es wäre überhaupt nötig und sehr gut, wenn] das salpeterwerk in diesen landen recht wieder fortgestellet werde
    1656 ProtBrandenbGehR. V 170
II wie Salpeterhütte 
  • die andern beyden dritten theile [von konfisziertem Salpeter sollen] zur berechnung und verwendung auf unser salpeter werck kommen
    1685 CCMagdeb. V 137