Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salwein

Salwein

, m.

Wein als Abgabe an einen Herrenhof
zu 1Sal
  • gibt vns alle jaer druw firtel salewins 
    1497 PfälzWB. V 726
  • die morgen, die da geben gelsterkorn oder gelsterhabern oder saalwein 
    16. Jh. Pfalz/GrW. V 625
unter Ausschluss der Schreibform(en):