Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzbeamte
Artikel davor:
Salzarbeitreitung
Salzaufschlag
(Salzaufschütten)
Salzausfertigung
Salzausgang
Salzausheber
Salzausmesser
Salzausseller
Salzband
Salzbauer
Salzbeamte
, m.
landesherrlicher Beamter in einem Salzwerk mit Aufsichtsfunktion
vgl.
Pfannenherr (II)
- eines erbarn raths verordneten salzbeamten1615 Lori,BairBergr. 398Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die saltz-beamte [sollen], so bald wann ein soͤdermeister seine soole zugemessen worden, solches einschreiben1643 HessSamml. II 573Faksimile (ca. 321 KB)
- sollen unsere saltzbeamten fleißige ufsicht haben, daß gut saltz und kaufmanns-guth gemacht ... werde1643 HessSamml. II 574Faksimile (ca. 314 KB)
- darum ... kein soͤder weder in seinem hause noch kothen ein eigen saltzmaas bey ebenmaͤßiger poen haben soll, darauf die saltzbeamten durch unverseheliche haußsuchung achtung zu geben, und dadurch aller betrieglichen saltzverparthierung vorzukommen wissen werden1643 HessSamml. II 574Faksimile (ca. 314 KB)
- anmerkung, daß der stattmagistrat alda mit denselben [salzbeamten] nichts zu befehlen habe1690 OÖsterr./ÖW. XII 473
- [Verordnung, daß in faͤllen,] wann sie ... nicht in das malefitz einschlagten, so etwas verbrochen, ... die bestraffung dem salzmayr zu T. uͤber die traunsteinische und dem salzbeamten zu W. uͤber die wasserburgische salzfuhrknecht zustehen solle1694 Lori,BairBergr. 579Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)