Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzbeförderer

Salzbeförderer

, m.

Transporteur von Salz
  • salzbefüerderer [soll] nit leichtlich abwechseln und soll angesessen sein. die salzbefüerderer sollen jährlichen den tag, an welchen sie ihren dienst resigniern, auf dem rathauß ihre raitung überliffern.
    1623 OÖsterr./ÖW. XIV 73
  • berg- und salinen-ober- und andere aemter: ... oberwasserseher, salzbeförderer, kassenverwalter
    1807 Kropatschek,KKGes. 23 S. 59