Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzbuch

Salzbuch

, n.


I Verzeichnis mit Ausgaben und Einnahmen aus dem Salzhandel
  • nach erkundung der sachen ... von unsern urbarpuͤchern, salzpuͤchern, mautpuͤchern ... haben wuͤr ... ein ordnung fuͤrgenommen und gesezt
    1458 Lori,BairBergr. 49
II Verzeichnis über den Salzkonsum eines jeden Haushalts
  • [Befehl,] die saltz-sellere anzustrengen, daß sie ... ihre saltz-seller-register halten und so wohl in solche als in der unterthanen saltz-buͤcher fleißig verzeichnen ..., was jedweder an saltze von ihnen geholet
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 32
  • in den preußischen landen hat man die salzbuͤcher eingefuͤhret, und jeder haushaltung nach der anzahl der personen und des viehes ein gewisses maaß salz zu nehmen auferleget
    1758 v.Justi,Staatsw. II 272
unter Ausschluss der Schreibform(en):