Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzeinführen

Salzeinführen

, n.

(illegaler) Import von Salz
  • daß ein jedweder ... sich alles ... verbottenen saltz-einfuͤhrens gaͤntzlich enthalten [werde]
    1665 CCMarch. IV 2 Sp. 27
  • [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):