Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzeinführen
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(Salzbude)
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Salzdirektion
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Salzdurchfahrt
Salzedikt
Sal'zehnt
Salzeinführen
, n.
(illegaler) Import von Salz
- daß ein jedweder ... sich alles ... verbottenen saltz-einfuͤhrens gaͤntzlich enthalten [werde]1665 CCMarch. IV 2 Sp. 27Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin