Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzeinlegen

Salzeinlegen

, n.

eine magische Handlung, bei der Salz als Schutz des Kindes gegen böse Mächte eingesetzt wird
Sachhinweis: AberglWB. VII 902
  • die hebammen sollen ... alle aberglaubische wort, werk vnd geberden, segensprechen ..., handblasen, kreüz machen, ... brot vnd salz einlegen, meßkleider mißbrauchen ... bey ihren pflichten vnd ernstlicher straff sich müßigen
    15. Jh. Steinhilber,GshwHeilbronn 375