Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzeinschwärzung

Salzeinschwärzung

, f.

illegale Einfuhr von Salz
  • weil durch das salz-monopol gemeiner stadt jährlich ein namhaftes zuwachsen könnte, wenn alle salzeinschwärzung ausgespüret werden möchten
    1686 MHungJurHist. V 2 S. 306
  • von den wegen salz-einschwaͤrzung angesezten geldstrafen ist dem delator die haͤlfte abzureichen
    1811 WirtRealIndex I 311
unter Ausschluss der Schreibform(en):