Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzführer
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Salzfertigerzeche
Salzfertigerzunft
Salzfertigung
Salzfisch
Salzfrau
Salzfreiheit
Salzfuder
Salzfuhre
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Salzführer
, m.
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(fahrender) Salzhändler bzw. -verkäufer, auch zu Schiff; oftmals illegal
bdv.:
Pfänner (II),
Salzfuhrmann
vgl.
Salzbauer
- [Beschwerde:] so die salzfuͤhrer von Landshut aus ... gen Ingolstadt waͤrts wollen fahren, werden sie [einen anderen Weg] zu fahren genoͤtight1473 BairLT. VIII 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- en sal gheen zoutvoerre meer gheselscaps hebben van zoute dan met eenen man ende in een scip1473 BredaRbr. 19Faksimile (ca. 152 KB)
- dat niemant van den zoutvaerders oft vercoepers ... die lude en sullen anroepen, smeken, wencken1486 's-HertogenboschAmbg. 299
- ein jeder saltz-fuͤhrer soll von einem jeden pferde ... anderthalb reichsthaler in unserm ersten zolle [erlegen]1625 CCMarch. IV 2 Sp. 12Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [weil] die salzführer ... kein beschlossen collegium [bilden]1661 Rigafahrer 357Faksimile - in Google Books
- wollen wir auch nicht mehr gestatten ..., das einige saltzfuͤhrer uff den doͤrffern herumb vagiren und das saltz, ob sie es schon aus den geordneten lagerstaͤdten von unsern saltz-factoren erkaufft und dessen schein fuͤrzuweisen haͤtten, maͤtzweise aussellen und dadurch den staͤdten die nahrung entziehen1664 CCMarch. IV 2 Sp. 23Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [zur Vermeidung des illegalen Verkaufs von Salz im Land soll] von ihnen [frembden saltzfuͤhrern] ... eine richtige ohnverfaͤlschte uhrkund, wo ... sie ihr durchgefuͤhrtes saltz abgeladen und verhandelt, wieder zuruͤckgebracht [werden]1691 HessSamml. III 359Faksimile (ca. 418 KB)
- [Einwendung,] daß durch die salzführer, welche vor der leute thüren die lieferung thun [statt daß die Leute mühsam bei den versellern das Salz holen müssen], ihnen noch einige erleichterung zu verschaffen [sei]1729 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 423
- [Verordnung, daß] gegen die salzfuͤhrer, welche dazu keine conceßion haben, mit der confiscation verfahren [werden soll]1744? BrschwWolfenbPromt. V 27
- [fremde] salzfuͤhrer ... sollen jedesmal eine richtige urkunde, wo und an welchem ort sie ihr salz verkauft, zuruͤckbringen1777 HessSamml. III Reg.