Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzfuhre

Salzfuhre

, f.

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I Fahrt, Fuhrtätigkeit mit Salz als Ladung; auch als Spanndienst
  • [Gebot, daß die Bauern] im rückfahren von Riga, Reval oder Narva mit allzu schweren salzfuhren nicht belegt [werden sollen]
    1669 Soom,HerrenhEstland 328
  • alle [steuerleute und schiffsknechte sollen] ... gebuͤhrend ihr ambt und arbeit verrichten, damit ... die saltz-fuhre ... bestmoͤglich befordert werden moͤge
    1700 CCMarch. IV 2 Sp. 48
  • [Entscheidung, daß alle] mit pferden zur saltz- und kohlenfuhr versehene ... fuhrleuͤt ... mit der außnahm zu kriegs-diensten ... verschonet bleiben sollen
    1702 HessSamml. III 484
  • seint auch gemelte vnterdhanen schuldig ... eine saltzfour zu hohlen vndt zu führen vor ihress he. hausstatt
    1709 JbLothrG. 5, 2 (1893) 169
  • [es kann] von salzfuhren gar kein weggeld nach der königlichen neuen verordnung gefordert werden
    1751 UnnaHeimatb. 87
  • [die Einsassen werden von folgenden Scharwerksdiensten befreit:] zu salzfuhren, wenn sie gefordert werden
    1804 Krug,StaatswPreuß. 393
II Salzhandel per Schiff