Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzfuhrknecht

Salzfuhrknecht

, m.

von der Stadt angestellter Gehilfe zum Be- und Entladen der Salzwagen?
  • [Verordnung, daß in faͤllen,] wann sie ... nicht in das malefitz einschlagten, so etwas verbrochen, ... die bestraffung dem salzmayr zu T. uͤber die traunsteinische und dem salzbeamten zu W. uͤber die wasserburgische salzfuhrknecht zustehen solle
    1694 Lori,BairBergr. 579