Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzgast

Salzgast

, m.

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fremder Salzhändler
  • die laͤder und stoͤpper sollen die salzgaͤste so viel moͤglich foͤrdern und zur ungebuͤhr nicht aufhalten
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 87
  • [es sollen] die saltz-gaͤste den einwohnern anzeigen, wie sie diese oder jene waaren zu verkauff mitgebracht
    1743 CCMarch. Cont. II 145
  • aus Staßfurth ... holen es [salz] die fremden fuhrleute und kaͤrner zur art ab, und werden dergleichen kaͤufer salzgaͤste genenntt
    1781 HistBeitrPreuß. I 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):