Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzgrempler

Salzgrempler

, m.

unautorisierter Kleinhändler von Salz
  • damit die saltzgrempler zruckgehalten und ihr gnaden bim saltzhandel verbliben mögind
    1641 ArchBern 32 (1934) 28
  • würde aber der ... säumer ohne ... attestation ... mit fremdem saltz durchgehen ..., soll ... derselb ... als ein muthwilliger fremder saltzgrempler abgestrafft werden
    1739 BernMand. XII 50