Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzgut

Salzgut

, n.

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Grundbesitz, der zur Salzgewinnung genutzt wird
  • were ess, dass ein mann dem andern garten, schiffe, salzgueter etc. abgekaufft hette, darüber soll die ufflassung vor dem untergericht geschehen
    1562/77 LünebNGO. 364
  • die saltz-guͤter werden durch ... commissarios der hohen landes-herrschaft zu Halle auf dem rathhause zu lehn gegeben
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 101
  • das thal- oder saltz-gut, so man zum versieden gebrauchet, ist meistentheils mann-lehn
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 101
  • die salz-guͤter werden von den privat-personen auf mancherlei weise besessen und erlanget
    1757 Estor,RGel. I 1122
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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