Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzhandelsrechnung

Salzhandelsrechnung

, f.

Ablegung finanzieller Rechenschaft (I) über den städtischen Salzhandel
  • [es haben] inquisitionen befunden, ... daß ... die burgermaister ... saltz- vnd holtzhandels- ... vnd zumal die waisen-rechnungen ... nicht jaͤhrlichs abgehoͤrt [hätten]
    1627 Reyscher,Ges. XII 963