Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzhandlung
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, f.
wie Salzhandel
- [vermanung, das die] salzhandlungen ... wesentlich erhalten [werden sollen]1568 HofkInstr. 352Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [die Einwohner vnterstehen sich,] frembd saltz einzuͤfuͤhren vnd zu verkauffen, wodurch ... vnsern staͤdten an der saltzhandlung ... nachtheil verursachet wird1634 CCMarch. IV 2 Sp. 13Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [Tatsache,] daß solche salzhandelung schon von unsern herrn vorfahren bald der städte corpori, bald andern ihren officirern und bedienten umb eine pension eingethan und also allemal vor die ihrige verthediget haben1652 ProtBrandenbGehR. IV 518Faksimile - in Google Books
- die saltz-cammer ist ein haus ..., darinn die saltz-cassa verwahret und die saltzhandlung geführt wird, in welchem der saltzcassaverwalter sein wohnung hat18. Jh. ArchBern 32 (1934) 44
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