Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzhandlung

Salzhandlung

, f.

wie Salzhandel 
  • [vermanung, das die] salzhandlungen ... wesentlich erhalten [werden sollen]
    1568 HofkInstr. 352
  • [die Einwohner vnterstehen sich,] frembd saltz einzuͤfuͤhren vnd zu verkauffen, wodurch ... vnsern staͤdten an der saltzhandlung ... nachtheil verursachet wird
    1634 CCMarch. IV 2 Sp. 13
  • [Tatsache,] daß solche salzhandelung schon von unsern herrn vorfahren bald der städte corpori, bald andern ihren officirern und bedienten umb eine pension eingethan und also allemal vor die ihrige verthediget haben
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 518
  • die saltz-cammer ist ein haus ..., darinn die saltz-cassa verwahret und die saltzhandlung geführt wird, in welchem der saltzcassaverwalter sein wohnung hat
    18. Jh. ArchBern 32 (1934) 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):