Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzimpost

Salzimpost

, m.

Verbrauchssteuer auf Salz
bdv.: Salzkaufgeld
zu Impost
  • die zu dem einzug des salz-imposto bestellte receptores
    1696 Moser,StaatsR. 32 S. 47
  • [Verelendung der Untertanen] durch den jüngsthin eingeführten salz-impost, so den werth des salzes weit und noch auf die hälfte übersteigt
    1710 ActaBoruss.BehO. I 121
  • [wegen der] lamentationes uͤber den vor einiger zeit angelegten saltz-impost ... haben wir [Friderich, koͤnig in Preussen] ... unsere huld ... hierin zeigen wollen, und resolviret, den gedachten saltz-impost gaͤntzlich aufzuheben
    1711 CCMarch. IV 2 Sp. 49
  • die pfaͤnnerschafft [erlegt] einen gewissen salz-impost von jedem stuͤck weissen salz
    1781 HistBeitrPreuß. I 16