Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzinspektor

Salzinspektor

, m.

(obrigkeitlicher) Kontrolleur im Salzhandel, insb. der Salzfaktoreien 
vgl. Salzgraf
  • [es] werden alle ... land-reuther ... befehlicht, mehrgedachten ambts-voigt als saltz-inspectorn ... an hand zu gehen und alle mißbraͤuche ... im saltz-wesen [bestraffen zu helffen]
    1660 CCMarch. IV 2 Sp. 22
  • [es] hat der saltz-inspector alsofort, wann er in eine factorey kommt, den saltz-bestand ... zu zehlen
    1694 CCMarch. IV 2 Sp. 39
  • [bey] einfuͤhrung des saltz-gewichts oder des pfundes soll auch der saltz-inspector ... jedes orths obrigkeit mit zuziehen, damit selbige sehen, daß alles richtig [zugehe]
    1694 CCMarch. IV 2 Sp. 41
  • [er salzinspector] solle ... allezeit, wann dem salzmesser einiges salz zum verkauf abgegeben wird, bey eröffnung der fassen und deren abmessnung gegenwärtig seyn und über den betrag ein ordentliches register führen
    1756 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 444
  • [es] muß auch er salz-inspector ... die consumenten beym salz-verkauf treu und ehrlich behandeln
    1774 NCCPruss. V 3, 1 Sp. 285
  • [es] muͤssen die salz-inspectores auch die unter ihrer inspection stehenden salz-factoreyen von zeit zu zeit fleißig visitiren, deren manualien und rechnungen nachsehen
    1781 HistBeitrPreuß. I 30
unter Ausschluss der Schreibform(en):