Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzkärrner

Salzkärrner

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch -karrer 
fahrender Kleinhändler mit Salz
vgl. Salzer
  • die salzcharrer, so salz in unser gebiet führen
    1485 SchweizId. III 427
  • daß [den salzkaͤrnern] ... das herumfahren und der verkauf des salzes gar nicht mehr verstattet, sondern an dessen statt in verschiedenen bequem gelegenen oertern salzniederlagen errichtet [werden]
    1768 BrschwWolfenbPromt. V 29
  • [es] sollen ... die saltzkaͤrner, so lang die getreid-sperr andauert, gar keine auslaͤndisch- sondern nur innlaͤdisch-anseßige unterthanen seyn
    1774 Wagner,Civilbeamte II 15
  • die salz-kaͤrner haͤlt derselbe [aufseher über die Hausierer] an, das salz nicht anders als vor dem kruge und zwar mit ... geeichtem maaße auszumessen
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 48
  • ob zwar denen von adel, die an großen fluͤssen wohnen, nachgelassen ist, fuͤr ihre haushaltung faͤhren zu halten, so duͤrfen sie doch keine salz- und schubkoͤrner darauf uͤbersetzen lassen
    1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 67
unter Ausschluss der Schreibform(en):