Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzkauf
Artikel davor:
Salzjude
Salzjunker
Salzkammer
Salzkarre
Salzkärrner
Salzkasse
Salzkasten
Salzkastner
Salzkästnermeister
Salzkate
Salzkauf
, m.
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I
(Recht auf den) Handel mit Salz
bdv.:
Salzhandel,
Salzzug
- [wir] haben den ... burgern vnd stat ... den obgeschriben saltzkauf geliehen1361 DresdUB. 44Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- wehn man damit [verunreinigtes Salz] begryfft, dem sal mans verbörnen, und der es verkeufft, der gibt eine mr., und wehn man dreymal mit begreifft, dem sal man all sein saltzkauff nidderlegen1394 KönigsbergWillk. 42
- hebben gescreuen van etliken juwen borgern soltuorern, de van vnsem soltschepel vnd ok van dem soltkope binnen vnser stad itlike gebrek ene bigebracht an se gescreuen hadden1456 LübUB. IX 320Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass der salzkauf, der ietzt in unserer stadt in einer gesellschaft ist, aufgehebt ... und wiederum in gemeine bürger und bürgerin hände gewendet [wird]1485 Gemeiner, C.T., Darstellung des ... Salzhandels (Regensburg 1810) 21
- orden wir, das der saltzkauff zu B. uns bischoff L. und derselben unser statt allein zusteen soll1500 Bruchsal 879Faksimile (ca. 224 KB)
- von des saltzkouffs und der weyger wegen ist also geredt, das ainem yeden von sölichem für sin müg und arbait werden sol drü pfundum 1500 RottweilStR. Art. 295Faksimile (ca. 196 KB)
- es soll auch der saltzkauff ... in doͤrffern und flecken auffgehoben [werden] vnd ... allein bei den amtstetten mit richtiger ordnung beleiben1551 Reyscher,Ges. XII 212Faksimile - in Google Books
- dass dieyenigen, so hievor von des salzkoufs wägen sich in gross schulden verthieft, diesälbigen sölendt sy ynerthalb den nächtkünftigen zwöien yaren bezalen und ablösen1596 Niedersimmental 91Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [nach der Erörterung der Frage, ob man auf den nicht mehr lukrativen städtischen Betrieb des Salzhauses verzichten sollte, beschloß der Rat,] daß man bey dem saltzkhauff bleiben und den handthaben soll der gemeinen stat1598 Argovia 62 (1950) 165
- 1502 haben alt und nuwe rethe den saltzkauff widder abgestelt und menglichem zu kauffen erlaubet16. Jh. MWormat. 345Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- befehlen wir, ... ein jeder wolle sich ... des saltzkaͤuffens im lande Pommern, auch die heimliche einfuͤhrung vnd verhandelung desselbigen gentzlichen ... enthalten1610 CCMarch. IV 2 Sp. 6Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wir wollen auch, daß bey allen doͤrffern ... der saltzkauff ... gaͤntzlich abgestelt ... werdeBadLO. 1622 Bl. 61rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [der Kaiser hat 1507] das salzhaus in der stadt mit aller zugehöre des salzkaufes und verkaufes sammt dem hausgeld, mass und waag dem gemainen wesen übergeben1685 Rottleuthner,LokalmaßeTirol 118
- stadtrecht ... im reiche, den salzhandel und salzkauf auszuuͤben1785 Fischer,KamPolR. I 587Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Salzpreis
- is de soltkop meer, so mach me meer tueghen1389 LünebUB. III 111Faksimile - in Google Books