Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzkörblein

Salzkörblein

in Körblein (I) abgemessenes Salz als Entlohnung
  • gegen solche mühe [Vormundschaft für einen Pfänner] soll ihm [Vormund] das gewöhnliche salzkörblein, wie gebräuchlich, gefolget werden
    1678 SchrSachsMein. 56 (1907) 32 [urk.?]