Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzkontrakt

Salzkontrakt

, m.

den Salzhandel betreffender Vertrag
  • [Bestätigung des Edikts von 1614,] damit sich niemand vnterstuͤnde, zu nachtheil des saltz-contracts zwischen sr. gnaden vnd denen ... staͤdten vnzugelassener weise ... saltz ... ins land zu bringen
    1624 CCMarch. IV 2 Sp. 9
  • der salzcontract mit der pfännerschaft zu Saltze
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 593
  • dieser wein- und saltz-contract mit einer ... wein-und saltz-companie [ist] ... auf zwoͤlff jahr lang dergestalten getroffen worden, daß ... unser hertzogthum und lande von gedachter companie mit ... saltz versehen werden, ausser derselben aber niemand ... einiges saltz ... in unsere lande einzubringen befugt seyn solle
    1737 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 485
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