Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzkontrakt
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Salzkontor
Salzkontrakt
, m.
den Salzhandel betreffender Vertrag
- [Bestätigung des Edikts von 1614,] damit sich niemand vnterstuͤnde, zu nachtheil des saltz-contracts zwischen sr. gnaden vnd denen ... staͤdten vnzugelassener weise ... saltz ... ins land zu bringen1624 CCMarch. IV 2 Sp. 9Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der salzcontract mit der pfännerschaft zu Saltze1662 ProtBrandenbGehR. VI 593
- dieser wein- und saltz-contract mit einer ... wein-und saltz-companie [ist] ... auf zwoͤlff jahr lang dergestalten getroffen worden, daß ... unser hertzogthum und lande von gedachter companie mit ... saltz versehen werden, ausser derselben aber niemand ... einiges saltz ... in unsere lande einzubringen befugt seyn solle1737 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 485Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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