Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzmakler

Salzmakler

, m.

gewerbsmäßiger Vermittler von Handelsabschlüssen für den Salzhandel in einem Hansekontor?
  • directores desselben [salz-contoir] sein ein buͤrgermeister und vier deputirte aus dem suͤlzmeister-collegio, bediente ein secretarius, ein salz-factor, ein buchhalter und dann die beeidigten salzmaͤkler 
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 28