Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzmeieramtsprotokoll

Salzmeieramtsprotokoll

, n.

Geschäftstagebuch des Salzmeieramts 
  • [befehlen wir, daß ihr salzmair] was sie [salzarbeiter] außerhalb derselben [Salzwerks-Gebäude], das salzmairamt betreffend, strafmaͤßiges verschulden werden ... auch in das salzmairamts-protocoll ... ordentlich einverleiben lasset
    1626 Lori,BairBergr. 409