Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzmetze

Salzmetze

, f., m.?

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auch schwach flekiert
wie Salzmaß 
  • [de gemeynen uthgave] ... vor eine soltmetten 1 s.
    1450 HildeshUB. VI 776
  • ein halbe salzmezen soll haben 2 1/2 kornvirtel. ein firtel saltzmos sol haben ein virtel einer kornmetzen
    1475 WürzbPol. 161
  • ein salzmezen, die man nuzet uf karren oder wegen, die soll haben ein stattkornmezen, bestrichen ein virtel und dreymal 32. teil für den einschlag
    1475 WürzbPol. 160
  • [waß man darvon gibt zue eichen] von einer newen salzmezen 8 ℔
    1475 WürzbPol. 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):