Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzmonopol

Salzmonopol

, n.

alleiniges Recht auf Gewinnung und Verkauf von Salz
  • weil durch das salz-monopol gemeiner stadt jährlich ein namhaftes zuwachsen könnte, wenn alle salzeinschwärzung ausgespüret werden möchten
    1686 MHungJurHist. V 2 S. 306
  • unter den cameraleinkuͤnften ist das bier- und salzmonopolium ein ... betraͤchtlicher artikel
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 368
  • in dem wirtembergischen vergleich von 1770 ... ist bey gelegenheit des salz- und toback-monopols erklaͤrt, daß uͤberhaupt alle dergleichen monopole der wirtembergischen landesverfassung entgegen seyen
    1804 v.Berg,PolR. IV 561
  • ausser den directen steuern waren aber auch noch die unterthanen mit den druͤckendsten indirecten heimgesucht. ein salzmonopol, obgleich in dem ganzen herzogthum Nassau nicht ein korn salz [erzeuget wird]
    1814 AktWienKongr. II 231
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