Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzmonopol
Artikel davor:
Salzmeieramt
Salzmeieramtsgegenschreiber
Salzmeieramtsprotokoll
Salzmeieramtsrechnungsaufnahme
Salzmeister
(Salzmenger)
Salzmerk
Salzmessen
Salzmesser
Salzmetze
Salzmonopol
, n.
alleiniges Recht auf Gewinnung und Verkauf von Salz
- weil durch das salz-monopol gemeiner stadt jährlich ein namhaftes zuwachsen könnte, wenn alle salzeinschwärzung ausgespüret werden möchten1686 MHungJurHist. V 2 S. 306
- unter den cameraleinkuͤnften ist das bier- und salzmonopolium ein ... betraͤchtlicher artikel1770 Kreittmayr,StaatsR. 368Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in dem wirtembergischen vergleich von 1770 ... ist bey gelegenheit des salz- und toback-monopols erklaͤrt, daß uͤberhaupt alle dergleichen monopole der wirtembergischen landesverfassung entgegen seyen1804 v.Berg,PolR. IV 561Faksimile - in Google Books
- ausser den directen steuern waren aber auch noch die unterthanen mit den druͤckendsten indirecten heimgesucht. ein salzmonopol, obgleich in dem ganzen herzogthum Nassau nicht ein korn salz [erzeuget wird]1814 AktWienKongr. II 231