Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzmutteramt

Salzmutteramt

, n.

Amtsstelle und Tätigkeit eines Salzmutters 
  • es sollen auch außer gemeiner burgerschafft zween aufrichtige, redliche burger zu solchem saltzmüther amt angenommen werden, welche durch einen ehrsamen rath sonderlich vereidet ... werden sollen, jeder einem in ausmeßung des saltz recht zu thun
    1593/94 TrierWQ. 115