Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzpartieren

Salzpartieren

, n.

illegaler Handel mit Salz, der gegen das staatliche Salzmonopol verstößt
  • [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):