Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzpaß

Salzpaß

, m.

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schriftliche Genehmigung für den Salzverkauf
  • über denen saltz pässen ... solle die rent cammer weiter vernommen, alle ungebühr bey denen accisen und licenten diess falls abgestellt werden
    1683 NArchSächsG. 26 (1905) 81