Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzplatz

Salzplatz

, m.

Anteil an einem Salzwerk (I) 
  • [der] junge sältzer, wan er ... vehig, daß er seine saltzgerechtigkeit selber antretten und verwalten könne, solle ... einen leiblichen aydt schwören, den saltzplatz bey dessen gewohn- und gerechtigkeit nichts zu vergeben noch zu versetzen, noch zu verkauffen
    1665 Werl/Seibertz,UB. III 398