Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzplatzschuld
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Salzoffizier
Salzordnung
Salzpartieren
Salzpartierer
Salzpaß
Salzpfanne
Salzpfänner
Salzpfennig
Salzpfund
Salzplatz
Salzplatzschuld
, f.
aus dem Salzplatz resultierende Forderung
vgl.
Platzgericht
- also mag auch kein saltzer wegen saltzplatzschult mit anderem recht besprochen werden, es seie dan zu vorderist mit ihme vor dem obersten sältzer gerechnet und die ansprach vor dem platzgericht aussgeführet1665 Werl/ZRG. 10 (1872) 290 Anm. 31Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte