Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzplatzschuld

Salzplatzschuld

, f.

aus dem Salzplatz resultierende Forderung
  • also mag auch kein saltzer wegen saltzplatzschult mit anderem recht besprochen werden, es seie dan zu vorderist mit ihme vor dem obersten sältzer gerechnet und die ansprach vor dem platzgericht aussgeführet
    1665 Werl/ZRG. 10 (1872) 290 Anm. 31