Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzpreis

Salzpreis

, m.

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Marktpreis für Salz
  • was an andere ort verschliffen wird, stehet ihnen [fuͤrsten] das auf- und abschlagen in salz-preiß frey
    1630 Lori,BairBergr. 415
  • nach genaueren uberschlag der unkosten gegen dem saltzpreis und vertrieb
    1735 Ludewig,Anzeigen II 247
  • [so haben wir] die consignation der kuͤnfftigen saltz-preisen diesem ... general-rescript beyfuͤgen lassen, und wollen anmit ... verordnet haben, daß sothaner consignation [nachgelebet werden solle]
    1737 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 489
  • [nach der Einrichtung konzessionierter Salzniederlagen ist den staͤdten und gerichten befohlen worden,] den ... salzpreis ... durch einen oͤffentlichen anschlag bekannt machen zu lassen
    1785 BrschwWolfenbPromt. V 30
  • [Übschr.:] publicandum wegen des salz maaßes und preises 
    1790 NCCPruss. VIII 2744
  • dass diese cantone für 25 jahre in rücksicht ihrer gänzlichen erschöpfung etc. von allen außerordentlichen und directen abgaben an die centralregierung befreit sein sollen ... diesem artikel wäre die milderung des salzpreises beizufügen
    1802 AktSammlHelvet. VII 827
unter Ausschluss der Schreibform(en):