Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzrecht

Salzrecht

, n.

Privileg der Salzgewinnung
  • F.v.G. hat empfangen ... das saltzrecht 
    1398 QFürstentBayreuth II 187
  • 1. [es] kann ... niemand saͤltzer sein, er habe dann das saltzrecht, und sey in der stadt ... wohnhaft. 2. es soll niemand vor einen saͤltzer angenommen werden, er habe dann einen saͤltzer zum vater
    1692 Sassendorf/WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 155
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