Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzregal

Salzregal

, n.

Hoheitsrecht zur Nutzung der Salzvorkommen
  • unserm könig- und landsfürstlichen salzregal 
    1681 Fellner-Kretschmayr II 632
  • [der geheime kammerrath soll] der abnahme der salzrechnungen beiwohnen und alles dasjenige, so in unser salzregale läuft, [prospiciren]
    1717 ActaBoruss.BehO. II 508
  • das salz-regal wird fuͤr ein aus dem bergwerks-regale abstammendes besonderes regal gehalten
    1757 Estor,RGel. I 1110
  • [Übschr.:] heutige vorbehaltung des salzregals. salzquellen und steinsalz wird an die unterthanen von den kammern gar nicht mehr verliehen, und man darf sich beym schuͤrfen nicht der wuͤnschelruthe bedienen
    1785 Fischer,KamPolR. II 881
  • das salzregal ist unstretig ein theil des bergregals
    1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 69
unter Ausschluss der Schreibform(en):