Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzregal
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Salzrechner
Salzrechnung
Salzrecht
Salzrefusionsgeld
Salzregal
, n.
Hoheitsrecht zur Nutzung der Salzvorkommen
- unserm könig- und landsfürstlichen salzregal1681 Fellner-Kretschmayr II 632Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [der geheime kammerrath soll] der abnahme der salzrechnungen beiwohnen und alles dasjenige, so in unser salzregale läuft, [prospiciren]1717 ActaBoruss.BehO. II 508
- das salz-regal wird fuͤr ein aus dem bergwerks-regale abstammendes besonderes regal gehalten1757 Estor,RGel. I 1110Faksimile (ca. 173 KB)
- [Übschr.:] heutige vorbehaltung des salzregals. salzquellen und steinsalz wird an die unterthanen von den kammern gar nicht mehr verliehen, und man darf sich beym schuͤrfen nicht der wuͤnschelruthe bedienen1785 Fischer,KamPolR. II 881Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das salzregal ist unstretig ein theil des bergregals1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 69Faksimile (ca. 91 KB)