Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzschließ
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Salzrodfuhrleute
Salzrodordnung
Salzruf
Salzsäumer
Salzschaffner
Salzschank
Salzscheffel
Salzscheibe
Salzschiff
Salzschifffahrt
Salzschließ
, n. oder m.
Kasse, Aufbewahrungsgefäß für Einnahmen aus dem Salzhandel?
- aus dem saltzschließ soll der cammerschreiber jedes quartall, nachdem der saltzschreiber, was er solch viertell jahr vber an saltz verschließen, ein verzeichnuͤs geben haben wirdt, dasjenige, was er dießes viertell jahr ahn gelde eingenomen, sich lieffern laßen1644 HessSamml. III 206Faksimile (ca. 456 KB)
- saltzschließ1700 ZKulturg. 9 (1902) 70
- [es sind aber noch in den Dörfern viele andere abgaben und einkuͤnfte bekannt. so hat man in einiger landen:] ... 74) vom salzschließ1757 Estor,RGel. I 192Faksimile (ca. 155 KB)