Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzschreiber
Artikel davor:
Salzrodordnung
Salzruf
Salzsäumer
Salzschaffner
Salzschank
Salzscheffel
Salzscheibe
Salzschiff
Salzschifffahrt
Salzschließ
Salzschreiber
, m.
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Verwalter eines Salzwerks (I)
vgl.
Pfieselschreiber
- C. salzschreiber dabit 10 gulden1400 VeröfflFrkG. X 2 S. 84
- ein salzschreiber, so die salzhuͤtten alhie zu Salzburg in verwaltung hat, ist allein uns, als ... landsfuͤrsten, mit aidspflichten verbunden1581 Lori,BairBergr. 309Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es] sollen ... die verordneten saltzschreiber ausserhalb was einem jeden von uns zu seinem unterhalt vnd schreibgeld verordnet ist, auf ihre pflicht, niemands hoͤher ... beschweren1583 CCMarch. IV 2 Sp. 3Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- einer zum salzschreiber ... gemacht werdenum 1627 Zulauf,HessHofkapelle 81
- aus dem saltzschließ soll der cammerschreiber jedes quartall, nachdem der saltzschreiber, was er solch viertell jahr vber an saltz verschließen, ein verzeichnuͤs geben haben wirdt, dasjenige, was er dießes viertell jahr ahn gelde eingenomen, sich lieffern laßen1644 HessSamml. III 206Faksimile (ca. 456 KB)