Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzschreiber

Salzschreiber

, m.

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Verwalter eines Salzwerks (I) 
  • C. salzschreiber dabit 10 gulden
    1400 VeröfflFrkG. X 2 S. 84
  • ein salzschreiber, so die salzhuͤtten alhie zu Salzburg in verwaltung hat, ist allein uns, als ... landsfuͤrsten, mit aidspflichten verbunden
    1581 Lori,BairBergr. 309
  • [es] sollen ... die verordneten saltzschreiber ausserhalb was einem jeden von uns zu seinem unterhalt vnd schreibgeld verordnet ist, auf ihre pflicht, niemands hoͤher ... beschweren
    1583 CCMarch. IV 2 Sp. 3
  • einer zum salzschreiber ... gemacht werden
    um 1627 Zulauf,HessHofkapelle 81
  • aus dem saltzschließ soll der cammerschreiber jedes quartall, nachdem der saltzschreiber, was er solch viertell jahr vber an saltz verschließen, ein verzeichnuͤs geben haben wirdt, dasjenige, was er dießes viertell jahr ahn gelde eingenomen, sich lieffern laßen
    1644 HessSamml. III 206
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