Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsellen
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Salzsellen
, n.
Verkauf von Salz
- [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin