Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzseller
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Salzschreiber
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Salzseller
, m.
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konzessionierter Verkäufer von Salz
- [Befehl,] die saltz-sellere anzustrengen, daß sie ... ihre saltz-seller-register halten und so wohl in solche als in der unterthanen saltz-buͤcher fleißig verzeichnen ..., was jedweder an saltze von ihnen geholet1679 CCMarch. IV 2 Sp. 32Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [es sollen steuren und veraccisen] von einer tonnen saltz der saltz-sellere oder der consumente ... 4. gr.1684 CCMarch. IV 3 Sp. 140Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- welcher saltzseller nun allbereit ein gantz, halb und viertel-pfund hat, der muß solches zum saltz-inspector bringen, und es nach das churfuͤrstliche original-gewichte ... einrichten lassen1694 CCMarch. IV 2 Sp. 40Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- edict ..., nach dessen inhalt ein jeder das ihm zugeschriebene salz-quantum bei vermeidung der darauf gesetzten ... leibesstrafen von denen salzsellern völlig nehmen [muß]1729 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 423
- die vereydeten salz-seller oder factores1765 HistBeitrPreuß. I 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es sind in Preußen] salz-niederlagen etabliret und eigene salz-factores oder sellers dabey zum verkauf des salzes angesetzet1781 HistBeitrPreuß. I 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Befehl,] alle salzsellere ... zu haltung geeichter richtiger waagen und gewichte anzuhalten1789 NCCPruss. VIII 2745Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- jeder detailhändler oder salzseller muß sich mit einem gültigen attest seiner vorgesetzten polizeiobrigkeit, welches ihm gratis zu erteilen ist, versehen1808 Mamroth,PreußStaatsBest. 400Faksimile - in Google Books