Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsellerei

Salzsellerei

, f.

Verkauf von Salz
  • [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31