Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsellerregister

Salzsellerregister

, n.

Verzeichnis eines Salzsellers über die verkaufte Ware
  • [Befehl,] die saltz-sellere anzustrengen, daß sie ... ihre saltz-seller-register halten und so wohl in solche als in der unterthanen saltz-buͤcher fleißig verzeichnen ..., was jedweder an saltze von ihnen geholet
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 32
unter Ausschluss der Schreibform(en):