Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsiede

Salzsiede

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Anlage und Betrieb zur Salzgewinnung durch Siedeverfahren
  • salz-syde 
    1462 DiefenbGl. 508b
  • [Gebot,] daz sich nu[n] furan nyemants mer in obvermelten swarzwellden eurer verwesungen, so zu evermeltem salzsieden gein Reichenhall gebrawcht werden, [abzehawen understeen soll]
    1509 SalzbWaldO.(FRAustr.) 39
  • es kan ... ein fuͤrst, der saltzsieden in seinem land hat, verbieten, daß kein frembdes saltz ... in sein land gebracht wird
    1705 KlugeBeamte I2 516
  • [Waldstrafordnung] nach welcher die von den unterthanen und holzmeistern in den auf ewigen gebrauch zu den reichenhallischen salzsieden vertragsmäßig gewidmeten hoch und schwarzwäldern verübende waldverbrechen mit straf und ableggeld in zukunft zu behandeln sind
    1781 SalzbWaldO.(FRAustr.) 188
  • [Übschr.:] bergregal. ... es gehoͤren ... hierher alle arten von marmor- und steinbruͤchen ..., salzsieden 
    1785 Fischer,KamPolR. II 878
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):