Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsieden

Salzsieden

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Salzgewinnung aus Sole durch Sieden
  • wann also beschieht, daß unnser waldmaister aim besteeholzer zu nottürft unnsers salzsieden am wald oder slag zuverhagkhen fürzaigt hat, so sol er denselben mit sambt seiner des waldmaisters unnderricht, rat und guetbedungkhen her in unnser hofmaistrey weisen, daselbs sol ime solher wald, wie sich gebürt, verlihen und unns durch ine umb solch lehen ain genügen gethan werden
    1524 SalzbWaldO.(FRAustr.) 47
  • [was] das saltzsieden anlanget, so ist unser ernster wille ..., daß unsere saltz beamte ... nicht mehr als in viertzig kothen sieden lassen
    1643 HessSamml. II 572
  • nachdeme in unsern österreichischen landen eines aus den fürnembsten stücken an dem salzsieden gelegen
    1681 Fellner-Kretschmayr II 633
  • es soll auch ... keiner befugt seyn, ... ohne verwilligung ... der meister sich des saltzsiedens zu gebrauchen
    1681 SchwäbWB. VI Nachtr. 2138
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):