Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsieder

Salzsieder

, m.

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wie Sälzer (I) 
  • [vom Herzog wird] S.R. zu einem saltzsieder bestellet vnd angenommen
    1527 JbMeckl. 11 (1846) 135
  • eines saltzsiedters zue Hall sohn
    1550 HallChr. 108
  • salzsieder 
    nach 1665 Lüneburg/NStaatsbMag. VIII 6
  • pfaͤnner-ordnung, pfaͤnner-recht, ... habilitations-recht, pfann-wercks-recht, lex et consuetudo pfænnerorum, ist eigentlich nichts anders, als ein inbegriff der denen haͤllischen saltz-siedern und andern bey dem dasigen saltz-wesen bedienten personen zustehenden befugnisse und freyheiten, krafft deren sie berechtigt sind, entweder der so genannten thal-guͤter auslaͤuffte zu genuͤssen, oder auch das pfannwerger [!] und die genuͤssung des pfanner-gewinns, vor sich gantz allein ... zu treiben
    1741 Zedler 27 Sp. 1198
unter Ausschluss der Schreibform(en):