Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsiederei
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, f.
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(technische) Anlage zur Salzgewinnung durch Sieden
bdv.:
Salzsudwerk
- angefertigten saltz-siedereyen1684 CCMarch. IV 2 Sp. 33Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [wegen der vielen klagen] uͤber die aus den magdeburgischen saltz-siedereyen abgeschickte, obgleich daselbst richtig gefuͤllete und wohl gepackte, dennoch in ... Preußen zum oͤfftern schad- und mangelhafft ankommende saltz-tonnen ..., [gebieten wir se. koͤnigl. majestaͤt in Preußen,] daß hinfuhro 1. die schiffleute ... jederzeit in beyseyn des steuermanns ein- und auß-laden, 2. [folgen weitere Sicherheitsmaßnahmen]1727 CCMarch. IV 2 Anh. 11Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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