Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzsiederei

Salzsiederei

, f.

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(technische) Anlage zur Salzgewinnung durch Sieden
bdv.: Salzsudwerk
  • angefertigten saltz-siedereyen 
    1684 CCMarch. IV 2 Sp. 33
  • [wegen der vielen klagen] uͤber die aus den magdeburgischen saltz-siedereyen abgeschickte, obgleich daselbst richtig gefuͤllete und wohl gepackte, dennoch in ... Preußen zum oͤfftern schad- und mangelhafft ankommende saltz-tonnen ..., [gebieten wir se. koͤnigl. majestaͤt in Preußen,] daß hinfuhro 1. die schiffleute ... jederzeit in beyseyn des steuermanns ein- und auß-laden, 2. [folgen weitere Sicherheitsmaßnahmen]
    1727 CCMarch. IV 2 Anh. 11
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