Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzstraße

Salzstraße

, f.

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(vorgeschriebener) Handelsweg für Salz
  • [wir] wöllen auch all zöll und saltzstrassen bleiben und gen lassen, als das mit alter guter gewonhait bis auf disen heutigen tag herkomen [ist]
    1401 BairFreibf. 54
  • [es] durften ... laut des 23sten freybriefs die salzstrassen nicht abgeaͤndert werden, weil den praͤterirten staͤdten großer nachtheil dadurch zugegangen waͤre
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 371
  • der chaussee-bau ist ... der hofkanzlei anvertrauet, worunter auch die ... salz- ... straßen [begriffen sind]
    1803 Kropatschek,KKGes. XVIII 206
unter Ausschluss der Schreibform(en):