Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzverkauf

Salzverkauf

, m.

gewerbsmäßiges Veräußern von Salz
vgl. Salzkauf
  • daß wegen der art und weise des bißherigen saltz-verkauffs nach der maaß oder scheffel und metze allerhand unrichtigkeiten [sich eraͤugeten]
    1694 CCMarch. IV 2 Sp. 37
  • da man einmal den salzverkauf in vielen landen zu einem besondern regal gemachet hat, so laͤßt sich die sache [unterschiedliche Preise für Untertanen und Fremde], was das salz betrifft, noch einigermassen entschuldigen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 78
  • [Gebot an] die herumfahrenden salz-fuhrleute und kaͤrner: daß sie sich des salz-verkaufs ... bey vermeidung der ... gesetzten strafe gaͤnzlich enthalten
    1761 CAug. Forts. I 2 Sp. 72
  • [es] muß auch er salz-inspector ... die consumenten beym salz-verkauf treu und ehrlich behandeln
    1774 NCCPruss. V 3, 1 Sp. 285
  • das jahr der range und des salzverkaufes endigt mit dem tage der eintretenden generalversammlung
    1778 LippstadtHeimatb. 51
unter Ausschluss der Schreibform(en):