Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzverlag
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, m.
wie Salzhandel
- [das Salzwesen wird der Hofcammer anvertraut,] inmassen dann seine frl. drt. der yederzeitt nottwendigen salzverlag wellen mit sonderm gst. nachgedenckhen wahrnemmen1598 Dollinger,MaxFinanzref. 371
- es bleibt aber beklagten herrrn fuͤrsten ..., einen saltz-verlag und kauf in seinen landen, jedoch dergestalt, daß er seine unterthanen mit gutem tauglichen saltz und fuͤr denselben preiß, wie sie solches bishero anderer orten einhandlen koͤnnen, verlege1756 Cramer,Neb. II 181Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"