Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzverpartierung
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Salzverpartierung
, f.
wie Salzpartieren
- darum ... kein soͤder weder in seinem hause noch kothen ein eigen saltzmaas bey ebenmaͤßiger poen haben soll, darauf die saltzbeamten durch unverseheliche haußsuchung achtung zu geben, und dadurch aller betrieglichen saltzverparthierung vorzukommen wissen werden1643 HessSamml. II 574Faksimile (ca. 314 KB)