Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzvertreibshandel

Salzvertreibshandel

, m.

(organisierter) Salzhandel 
  • wir wollen ..., daß von allen unsern unterthanen dasjenige saltz, so in unserm fuͤrstenthum ... gemacht wird, ... vor anderm frembden saltz erkaufft ..., auch deßwegen an gewissen orten im lande ein saltz-vertreibs-handel angerichtet werde
    1666 GothaLO. II 3 Tit. 28